allgemeine lieferbedingungen
xmodus swiss ist Mitglied des ZVEI, der Dachorganisation der Elektro-technik und Elektronik Industrie mit Sitz in Frankfurt am Main..
Für die Rechtsbeziehungen zwischen xmodus swiss und dem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen von xmodus swiss gelten ausschließlich die hier veröffentlichten GL. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als xmodus ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend
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EIGENTUMSVORBEHALT
Im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen von xmodus swiss gilt zusätzlich die hier veröffentlichte Ergänzungsklausel "Erweiterter Eigentumsvorbehalt" des ZVEI.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Software
Dies ist eine ergänzende Softwareklausel
zur Überlassung von Standard-Software als Teil von Lieferungen. Ergänzung und Änderung der „Allgemeinen Liefer-bedingungen
für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ (GL)*
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QualitY management
xmodus swiss verwendet für alle Betriebsprozesse ein internes Qualitäts-Sicherungssystem. Für die Produktions und Einkaufsprozesse arbeitet xmodus mit einem externen EMS Partner zusammen, welcher ISO 9001:2000 zertifiziert ist.
REACH VERORDNUNG
Erklärung zur Verordnung EG NR. 1907 / 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
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RoHS VERORDNUNG
Erklärung zur Verordnung EC 2011/65/EU und 2003/11/EC zur Beschränkung chemischer Stoffe (RoHS).
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